Verwaltungsräte
Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen.
Der Verwaltungsrat beschließt einen Haushaltsplan für jedes Haushaltsjahr.
Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen.
Der Verwaltungsrat beschließt einen Haushaltsplan für jedes Haushaltsjahr.